Durch die Lohnoptimierung / Nettolohnoptimierung haben Sie die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern Steuer- und Sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile zu bezahlen. Dies sorgt nicht nur für einen höheren Nettolohn für die Mitarbeiter, bei gleicher Arbeitgeberbelastung, sondern auch für eine deutlich höhere Mitarbeiterbindung.
Besonders bei Lohnerhöhungen können durch die Lohnoptimierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzielle Vorteile generiert werden.
Für Kinder von Mitarbeitern, die noch nicht schulpflichtig sind, kann ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung gezahlt werden. Der Arbeitgeberzuschuss kann bis zur vollen Höhe der Betreuungskosten erfolgen, muss aber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten (normalen) Arbeitslohn gezahlt werden. Ein guter Bestandteil für die Nettolohnoptimierung bei Gehaltserhöhungen.
SachbezügeAuch sehr häufig genutzt für die Lohnoptimierung ist der Sachbezug. Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern monatlich einen Sachbezug im Wert von bis zu 50,- Euro gewähren. Im Regelfall erfolgt das in Form eines Tank- oder Einkaufsgutscheins. Wichtig ist dabei, dass der Gutschein vom Mitarbeiter nicht in Bargeld umgetauscht werden kann.
Den Arbeitnehmern können zusätzlich Geschenke im Wert von bis zu 60,- Euro gemacht werden, für besondere persönliche Ereignisse. Hierzu zählen z.B. Geburtstage, Verlobung, Hochzeit, Jubiläum, Geburt des Kindes usw.
Weiter stehen Ihnen als Arbeitgeber 110,- Euro pro Mitarbeiter für betriebliche Veranstaltungen, wie Weihnachtsfeier, zur Verfügung.
Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge (SFN Zuschläge)Für Arbeitsstunden nach 20:00 Uhr, an Sonntagen und an Feiertagen können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschläge von bis zu 150% des Stundenlohns ausbezahlen. Dadurch wird die Arbeit an Sonn- und Feiertagen für den Arbeitnehmer deutlich interessanter.
Lohnabrechnung erstellen lassen für 4,99 €Dies gilt als wesentlicher Bestandteil der Lohnoptimierung. Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden die monatlichen Sparbeiträge direkt von dem Brutto-Gehalt abgezogen, ohne verbeitragt zu werden. Es können monatlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze angespart werden. Der weitere Vorteil dabei ist, dass hier eine Umwandlung des bestehenden Brutto-Gehaltes möglich ist, wodurch auch für bestehende Mitarbeiter, ohne Lohnerhöhung, optimiert werden kann. Die Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung, die eingespart werden, erhält der Arbeitnehmer zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zur monatlichen Sparrate.
ErholungsbeihilfeDie Erholungsbeihilfe wird mit 25% pauschalversteuert und bleibt dadurch für den Mitarbeiter Steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese können Sie jährlich bis zu folgenden Grenzen ausbezahlen:
Der Essenszuschuss kann, abhängig von der Zuzahlung des Arbeitnehmers, steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Die Bewertung hängt von den amtlichen Sachbezugswerten ab.
FahrtkostenzuschüsseFür die Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz können Sie Ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Fahrtkosten bezahlen.
Möglich ist hierbei ein Kilometergeld von 0,30 Euro pro Km zu bezahlen (einfache Strecke), oder bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bis zur vollen Summe des Monats-Tickets. Beide Varianten sind für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
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